JAHRESABSCHLUSS oder EINNAHMEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschussrechnung je nach Gesetzesgrundlage und entsprechend Ihrer Größe sowie Umfang des Vereins. Für den Jahresabschluss erstellen wir die Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung und soweit vorgeschrieben auch den Anhang nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Zu den Jahresabschlüssen gehören die Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen, die wir dem Finanzamt authentifiziert elektronisch als E-Bilanzen übertragen. Bei Offen- und Hinterlegungspflichten übernehmen wir dies auch gerne für Sie.
Die Einnahmen-Überschussrechnung erstellen wir nach den Grundsätzen des Steuerrechts. Hierbei wird das Ergebnis anhand von Zahlungsflüssen ermittelt - es werden nur Einnahmen- und Ausgaben berücksichtigt, keine Bestandsveränderungen.
Ergänzend zum Jahresabschluss oder zur Einnahmen-Überschussrechnung besteht für gemeinnützige Vereine/Körperschaften das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung sowie der satzungsmäßigen Vermögensbindung und ggf. die Möglichkeit zur Rücklagenbildung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen ist für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unerlässlich und sollte daher durch die gesetzlichen Vertreter stets beachtet werden. Profitieren Sie hier von unserer jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet.
Sofern Sie wünschen, verfassen wir ergänzend aus dem Zahlenmaterial einen schriftlichen Erläuterungsbericht zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit Mehrjahresvergleichen und Erläuterungen zu den einzelnen Abschlusspositionen – oft in Bankgesprächen willkommen.
Abgerundet werden unsere Jahresabschlussarbeiten durch das Aufzeigen von Optimierungs- und Gestaltungspotentialen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Betrachtungsweisen.

 

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